Bei einem Jahreswechsel nehmen Sie folgende Schritte vor:
- Neues Geschäftsjahr anlegen
- Falls im Vorjahr noch gebucht werden soll: Saldenvortrag
Oder alternativ:
Falls im Vorjahr nicht mehr gebucht werden soll: Jahresabschluss
Für die Arbeit im neuen Kalenderjahr ist es ausreichend, das neue Geschäftsjahr anzulegen und zunächst nur den Saldenvortrag vorzunehmen. Der Jahresabschluss kann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
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