Anlagegüter können automatisch in die AVEÜR übernommen werden, dies muss nur im Anlagegut eingestellt werden.
Sie erfassen ein Anlagegut mit linearer Abschreibung, als GWG oder GWG-Sammelposten.
Je nach Anlageart legen Sie im Bereich "Stammdaten" des Anlagegutes auch gleich die Zuordnung zur Anlage AVEÜR fest.
Haben Sie Ihre Anlage erfasst stellt sich das in der Übersicht der Anlagegüter dann so dar.
Links in der Spalte AVEÜR (muss zusätzlich eingeblendet werden) sehen Sie die Ziffer der Zuordnung aus dem Menü. Ist in einer Zeile kein Eintrag vorhanden, sollten Sie die Anlage bearbeiten und die Zuordnung nachholen.
Erstellen Sie nun eine Anlage EÜR, werden die Anlagegüter automatisch eingetragen.
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