Erstellung des Bilanzgewinn für UG, um § 268 Abs. 1 HGB zu erfüllen
Hallo zusammen,
ich verwende Monkey Office 2023 für eine UG und habe nun den Fall, dass die UG letztes Jahr einen Jahresüberschuss erzielt hat.
Da es sich um eine UG handelt, muss nun die gesetzliche Rücklage gebildet werden. Die zu bildende Rücklage beträgt 25 % des Jahresüberschusses nach Abzug des Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
Es geht um folgendes Beispiel:
Jahresüberschuss 9783 Euro - Verlustvortrag 608 Euro = Zwischenergebnis * 0,25 = 2293 Euro.
Die gesetzliche Rücklage müsste also 2293 Euro betragen.
In SKR03 müsste meines Wissens nach nun von dem Soll-Konto 2496 (Einstellungen in die gesetzliche Rücklage) an das Haben-Konto 0846 (Gesetzliche Rücklage) der Betrag gebucht werden.
Mir ist hier schon aufgefallen, dass bei MonkeyOffice 2023 das Soll-Konto 2496 für Buchungen gesperrt ist. In den "Stammdaten" über "Konten" habe ich das Konto 2496 manuell entsperrt.
Nach der manuellen Entsperrung des Konto 2496 konnte ich die Buchung vornehmen.
In der Bilanz (unter gesetzliche Rücklagen) und in der GuV (unter andere betriebliche Aufwendungen) wird die Buchung auch widergespiegelt.
Jetzt geht aber mein eigentliches Problem los und ich hoffe, dass andere Monkey Office Anwender, die ebenfalls eine UG haben und sich mit dem Thema gesetzliche Rücklagen / Bilanzgewinn schon mal auseinandersetzen mussten mir weiterhelfen können.
Die UG muss ja nun einen Bilanzgewinn ausweisen in seinem Jahresabschluss. Ich habe schon in das Handbuch geschaut und das Forum durchsucht aber bisher keinen Weg gefunden, den Bilanzgewinn mit Monkey Office richtig im Jahresabschluss auszuweisen.
In dem Beispiel ist die Berechnung des Bilanzgewinn ja auch gar nicht so schwer:
Jahresüberschuss - Verlustvortrag - gesetzliche Rücklage = Bilanzgewinn (mit den Zahlen von oben = 6881 Euro).
Der Betrag in Höhe von 6881 Euro müsste als Bilanzgewinn gem. § 268 Abs. 1 HGB in der Bilanz ausgewiesen werden. Durch die verpflichtende Rücklagenzuführung liegt eine teilweise Ergebnisverwendung vor. Der Ausweis eines Jahresüberschusses und eines Gewinnvortrags entfällt aus diesem Grund.
Leider ist es in MonkeyOffice 2023 aber so, dass ich nun in meinem Jahresabschluss in der Bilanz zwar einen Posten mit der gesetzlichen Rücklage (unter Punkt III Gewinnrücklagen im Passiva) habe, aber weiterhin auch den Punkt IV Gewinn und Verlustvortrag und den Punkt V. Jahresüberschuss.
Wenn ich die Thematik um den Bilanzgewinn richtig verstanden habe, müssten aber nun an die Stelle der Posten "Jahresüberschuß/
Das "Problem" einen Bilanzgewinn richtig im Jahresabschluss auszuweisen müsste ja alle UGs betreffen, die Gewinn abwerfen, deswegen kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es mit MonkeyOffice nicht geht, aber ich scheine nicht die richtige Funktion oder Vorgehensweise in der Software dafür zu finden.
Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn jemand der auch schon mal für eine UG einen Jahresabschluss mit Bilanzgewinn erstellen musste, einmal sein Wissen / Vorgehensweise teilen könnte. :-)
Beste Grüße
Robin
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Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du eine Buchung machst 2496/0846, dann sinkt um diesen Betrag das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz korrekt ausgewiesen als Jahresüberschuss. Und der Gewinn/Verlustvortrag stammt doch aus früheren Jahren. Warum sollte also in der Bilanz der Gewinn/Verlustvortrag wegen der gesetzlichen Rücklage nicht mehr ausgewiesen werden und warum auch nicht der verbleibende Jahresüberschuss ?
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