Erstellung des Bilanzgewinn für UG, um § 268 Abs. 1 HGB zu erfüllen

Kommentare

1 Kommentar

  • Avatar
    KHD

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du eine Buchung machst 2496/0846, dann sinkt um diesen Betrag das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz korrekt ausgewiesen als Jahresüberschuss. Und der Gewinn/Verlustvortrag stammt doch aus früheren Jahren. Warum sollte also in der Bilanz der Gewinn/Verlustvortrag wegen der gesetzlichen Rücklage nicht mehr ausgewiesen werden und warum auch nicht der verbleibende Jahresüberschuss ?

    0
    Aktionen für Kommentare Permalink

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.