Verpflegungsmehraufwendungen in Rechnung an Kunden steuerfrei?

Kommentare

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    Adrian Limmroth

    Ich habe jetzt verstanden warum. Die sind ein Verein und wohl nicht Vorsteuer-abzugsberechtigt. Sie können nicht mehr zahlen als exakt das, was sie vom Theater bekommen haben.

    Falls jemand noch einen Kommentar zu der Frage hat, wäre ich trotzdem interessiert :)

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    Fryd

    Ich bin kein Steuerprofi, aber nach meinem Verständnis ist es so: Du stellst Deine Verpflegungskosten mit dem MwSt-Satz der Hauptleistung in Rechnung. Dabei achtest Du darauf, dass Du den Nettobetrag so ansetzt, dass mit der MwSt die 50,40 EUR erreicht werden. -- Es ist meiner Meinung nach unerheblich, wie der Betrag berechnet oder bezeichnet wird.

    Unabhängig davon buchst Du die entsprechenden Pauschalen als Ausgaben (Privateinlagen) ohne USt.

    LG Fryd

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