Verbuchen der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
Hallo zusammen,
in der Monkey Office Doku ist prima beschrieben, wie man eine UStVA erstellt, druckt, einreicht, etc.
Aber was für mich als Neuling leider nicht ersichtlich ist: wie bucht man dann die UStVA konkret in den Konten? Automatisch wird scheinbar nichts gebucht.
Was ich meine: wie verbuche ich dann die Zahlung, oder Erstattung der Umsatzsteuer in meinen Konten - hier meine ich z.B. die Konten "abziehbare Vorsteuer" und "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen".
Gibt es im Handbuch Hinweise dazu, die ich eventuell übersehen habe?
Mein Konkretes Problem: Ich habe gerade meine erste UStVA eingereicht mit einem Umsatzsteuerüberhang und erwarte daher demnächst eine Überweisung vom Finanzamt. Wie verbuche ich Erstattungen und muss ich die versendete UStVA irgendwie verbuchen, oder macht Monkey Office das automatisch?
Viele Grüße,
Stefan
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Soweit ich weiss, bucht man eine Umsatzsteuererstattung auf das selbe Konto wie die Zahlung, nur negativ. Bei SKR03 wäre das 1780.
Allerdings habe ich bisher ein anderes Programm verwendet. Dort musste man tatsächlich einen negativen Betrag buchen. Also "-123,45 €". Die Logik dieses Programms ist aber speziell. Dort musste man auch für Ausgaben beim Erfassen das Betragsfeld per Minustaste verlassen. Jede andere Taste führt dort zu einer Betriebseinnahme im Ausgabenkonto...
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Ich glaube, dann man unabhägig von der Software U.St.-Erstattungen auf das selbe Konto bucht wie die Zahlungen, nur eben negativ. In Monkey Office gibt man dann eben "-123,45 €" als Betrag ein und bucht wie eine U.St. Zahlung. Das Programm tauscht aufgrund des "-" Soll und Haben, was rechnerisch auf gleiche hinaus läuft.
Zu 8955 habe ich folgendes gefunden:
Es gibt ein sogenanntes Umsatzsteuervergütungsverfahren; mal ganz kurz zur Erläuterung:
Unternehmer A fährt sehr viel nach Tschechien um dort zu tanken und Material zu holen, er zahlt also auf das, was er kauft tschechische Umsatzsteuer.
Unternehmer A führt aber keine Umsätze in Tschechien aus, also kann Unternehmer A bei einem bestimmten Finanzamt in Tschechien einen Antrag auf Vorsteuerrückerstattung stellen, kann sich also die gezahlte USt wiederholen. Diese Erstattung kann man dann auf die 8955 buchen.Und noch:
Unternehmer kçnnen die Umsatzsteu- er, die sie in einem anderen Staat ge- zahlt haben, im Inland nicht als Vor- steuer geltend machen. Die Erstattung dieser Vorsteuer kann der Unterneh- mer bei den anderen EU-Staaten oder Drittstaaten beantragen, mit denen ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht. Die Erstattung der ausländischen Um- satzsteuer bucht er auf das Konto „Umsatzsteuervergütungen“ 8955 (SKR 03) bzw. 4695 (SKR 04).
Die Vergütung ist zu erfassen, sobald Ihnen das Bundeszentralamt für Steu- ern bzw. die ausländische Finanzbe- hçrde die Hçhe der Steuererstattung mitgeteilt hat. Bei Erstattungen aus anderen Ländern der EU bucht der Unternehmer auf das Konto „Steuerer- stattungsanspruch gegenüber anderen EG-Ländern“ 1542 (SKR 03) bzw. 1440 (SKR 04).
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Dann hat das Konto ein negatives Saldo – warum nicht? Die U.St. Erklärung und Voranmeldungen funktionieren ja genauso. Guthaben/Erstattungen werden als negative Werte angegeben.
Ein EÜR ist ja keine Bilanz. Und bei der Bilanz kann Monkey Office z.B. das Eigenkapital nur auf der passivseite richtig verarbeiten, auch wenn es negativ ist (in deer E.Bilanz soll das kein Problem sein, für eine richtige Bilanz muss man umbasteln, wofür es eine spezielle Anleitung im Wiki gibt: https://prosaldo.zendesk.com/hc/de/articles/210423806-Nicht-durch-Eigenkapital-gedeckter-Fehlbetrag )
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Mehr und mehr scheint es mir klar, dass Monkey Office einfach nicht für simple EÜR geeignet ist.
EÜR wird ja gerade von kleinen Firmen und Selbständigen benutzt, die nicht unbedingt Buchführungsexperten sind - und auch nicht werden wollen. Für diese Zielgruppe müßte das Programm einen EÜR-Modus haben, wo die verwirrende Komplexität all der Funktionen, die nur bei Bilanzierung relevant sind, verborgen ist und solche Dinge, wie wir sie hier mühsam diskutieren, voreingestellt sind.
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Ja, wenn ich die EÜR isoliert von der üblichen Buchhaltung per Kontierung in einem üblichen Kontenrahmen betrachte. Da ich weder Buchhalter, noch Steuerberater bin, habe ich versucht, das Thema mit dem gesunden Menschenverstand anzugehen. Das ist aber der völlig falsche Ansatz, insgesonder bei deutsche Steuergesetzgebung...
Erwartet habe ich auch, dass Umsatzsteuererstattungen ein separates Konto benötigen. Es schein aber weder in SKR03, noch in SKR04 ein Konto für diesen Zweck zu geben. Sämtliche Hinweise, quer durch alle möglichen Programme und unabhängig davon, berichten davon, die Erstattungen auf das selbe Konto zu buchen wie die entsprechenden Zahlungen.
Von logischen Ansatz ist das auch nicht verkehrt. Passt halt nur nicht zur EÜR. Letztendliche ein Widerspruch, wie es viele in diesem Bereich gibt. Da musst Du halt immer hoffen, dass Dein Steuerprüfer die von Dir gewähle Lösung akzeptiert.
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@Silke K: Mir hat der Support klar gesagt, dass Monkey Office sich vorrangig an Kapitalgesellschaften wendet und kleine Einzelunternehmer nicht unterstützt werden. Die sollen ihren Kontenrahmen und alle Zuordnungen usw. durch ihren Steuerberater machen lassen...
Aber den Verweis auf Steuerberater findes Du in allen Programmen und bei jedem Hersteller. kein Entwickler der Welt wird Dir garantieren, dass seine Software eine 100% korrekte Steuerklärung o.ä. generiert.
Ich persönlich halte es auch für ausgeschlossen, überhaupt eine 100% korrekte steuererklärung zu erstellen. Es werden pausenlos neue Gesetze und Vorschriften erlassen, ohne dass irgendwer noch den Überblick hat, wie das alles zusammen passen sollen. Im Gegenteil scheint es so, dass die Vorgaben völlig unabhängig von Bestehenden erlassen werden.
Zur verpflichtenden Einführung des MOSS-Desasters habe ich mit der Leiterin des zuständigen Finanzamtes und der zuständigen Bundesbehörde gesprochen. Die haben bei dem Thema sofort gesagt, dass sie keine Ahnung haben. Kein Wunder, wenn man die Gesetze ließt (was schwierig ist, ohne wahnsinnig zu werden...).
Mein Tipp: Buch die U.St.-Erstattung auf 1780 (negativ oder mit vertauschten Konten). Ganz konkret: Letzte Buchung der U.St-Zahlung duplizieren, Datum und Betrag (Erstattung negativ mit "-") ändern und speichern. Monkey Office tauscht dann automatisch die Konten und wandelt den Betrag positiv. Das ist OK so.
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> Mir hat der Support klar gesagt, dass Monkey Office sich vorrangig an Kapitalgesellschaften wendet und kleine Einzelunternehmer nicht unterstützt werden.
Interessant. Dann sollte Monkey Office aber auch so beschrieben und beworben werden. Zur Zeit definiert die Website die Zielgruppe gleich ganz oben:
"Du bist als Freiberufler, Selbständiger oder Unternehmer tätig?"
http://www.monkey-office.de/products/monkeyoffice/Wie auch immer. Ich werde Deinen Rat zur USt anwenden. Vielen Dank!
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Gratulation an Monkey Office. Das Programm wirft es richtig raus, wenn auch die Erstattung auf 1780 gebucht wird. In der Stammdatenverwaltung des Kontos 1780 wurde wurde nur die Kennziffer 186 angegeben, was mich verwirrt hat. Also eppendorf hat Recht. Aber mit dem Konto 8955 wäre man auch ans Ziel gelangt.
Aber Monkey Office ist schon ganz ok - auch für EÜRler.
Ein schönes Wochenende
Martin
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