Formularerstellung: Mahnung

Kommentare

1 Kommentar

  • Avatar
    Nico Oberbanscheidt

    Hallo.

    Zunächst wäre es wichtig, ob Sie Soll- oder Ist-Versteuerung haben. Denn die Behandlung der USt. in der Mahnung ändert sich damit. Sie finden dazu ausreichend Infos im Netz - ggf. kurz ihren StB anfunken. Aktuelle Gesetzeslage beachten.

    Leider kann MO im Mahnbereich nicht zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden, womit es für die eine Häfte der Versteuerungsart unbrauchbar ist. Ich habe Ist-Versteuerung und kann deshalb das Mahnwesen nicht nutzen. Es bleibt dann nur eine "externe" Textverarbeitungslösung…

    Es ist ja auch nicht möglich, über MO bei der Zentralbank den aktuellen Leitzinssatz automatisiert abrufen zu lassen. Sie können allerdings in der Mahnungs-Betragsliste Werte in den mit roter Ecke markierten Feldern manuell ändern… aber dann kann man die Mahnung auch gleich woanders erstellen.

    Ich hatte dies schon vor langer Zeit an den Support gegeben, passiert ist allerdings nichts.

    grüsse

    0
    Aktionen für Kommentare Permalink

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.