Jährliches MonKey Office Update buchen

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    Ulf Dunkel

    Ich weiß nicht, ob es hilft, aber ich habe es so gebucht:

    4955 (Buchführungskosten) an 85014 (ProSaldo GmbH / MonKey):
    RE ProSaldo - MonKey Office 2014 - Buchführungssoftware

    85014 an 1210 (Bankkonto):
    ZA ProSaldo - MonKey Office 2014 - Buchführungssoftware

     

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    Nico Oberbanscheidt

    Hallo.

    [Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung.]

    In der Regel sind die Bezeichnungen der Konten in den Kontenrahmen relativ selbsterklärend. Die hier angesprochenen Softwareupdates gehören logischerweise eigentlich nicht in den Bereich "Buchführungskosten".

    Wer seinen Steuerberater fragt, oder z. Bsp. in Haufe Rechnungswesen Office online nachliest, wird feststellen, dass die Handhabung von Software und Updates eben nicht trivial gehandhabt wird. Beispielsweise kann ein Softwareupdate / Upgrade zu einem Anlagegut werden, wenn dieses wesentliche Verbesserungen und Funktionserweiterungen enthält. Diese schwammige Formulierung ist allerdings für den Normalanwender meistens garnicht überprüfbar. Sichert das Update aber lediglich die weitere Funktionsfähigkeit (technisch und rechtlich - hier also z. Bsp. Änderung der Steuergesetzgebung oder Änderungen in der technischen Schnittstelle [Elster]), dann wäre dies eher "Wartungskosten Soft- & Hardware".

    Ich jedenfalls buche dies grundsätzlich als "Wartungskosten Soft- & Hardware".

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    Ulf Dunkel

    Ich buche das jährliche Update dennoch weiter auf 4955 (Buchführungskosten), und zwar aus zwei banalen Gründen:

    1. Es sind Kosten, die mit meiner Buchführung zusammenhängen.
    2. Mein Finanzamt akzeptiert es seit Jahren so.

     

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    Nico Oberbanscheidt

    Eben. Wenn ich eins gelernt habe: Das ist alles sowas von Darstellungssache… und dafür wird jedes Jahr 70% des globalen Steuerschrifttums in Deutschland produziert. Welch eine Ineffizienz.

    Deshalb: Geschmeidig zurücklehnen und lustig buchen.

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    Ulf Dunkel

    Ja, sehe ich genauso. Im Endeffekt lässt sich alles "heilen", vor allem auf direkte Nachfrage vom Finanzamt.

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