Jährliches MonKey Office Update buchen
BeantwortetHallo liebe Anwendergemeinde,
wie bucht man am das jährliche Update von Monkey Office korrekt? Passt das in die 4806 – Wartungskosten Soft- & Hardware?
Ich lasse das noch vom Berater prüfen aber da ja jeder MO-Anwender sicher früher oder später vor dieser Frage steht, wäre die Antwort vielleicht auch für Andere interessant.
Danke vorab und viele Grüße
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Hallo.
[Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung.]
In der Regel sind die Bezeichnungen der Konten in den Kontenrahmen relativ selbsterklärend. Die hier angesprochenen Softwareupdates gehören logischerweise eigentlich nicht in den Bereich "Buchführungskosten".
Wer seinen Steuerberater fragt, oder z. Bsp. in Haufe Rechnungswesen Office online nachliest, wird feststellen, dass die Handhabung von Software und Updates eben nicht trivial gehandhabt wird. Beispielsweise kann ein Softwareupdate / Upgrade zu einem Anlagegut werden, wenn dieses wesentliche Verbesserungen und Funktionserweiterungen enthält. Diese schwammige Formulierung ist allerdings für den Normalanwender meistens garnicht überprüfbar. Sichert das Update aber lediglich die weitere Funktionsfähigkeit (technisch und rechtlich - hier also z. Bsp. Änderung der Steuergesetzgebung oder Änderungen in der technischen Schnittstelle [Elster]), dann wäre dies eher "Wartungskosten Soft- & Hardware".
Ich jedenfalls buche dies grundsätzlich als "Wartungskosten Soft- & Hardware".
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