„Anlage EÜR“ und „EÜR“ unterscheiden sich um Arbeitszimmerpauschale?

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3 Kommentare

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    Holger Büttner (Bearbeitet )

    Sehr geehrter Herr  Uhlhorn,

    die Arbeitszimmerpauschale oder auch "Home-Office-Pauschale" ist eine private Pauschale und für die Einkommensteuererklärung relevant. M.E. sollten Sie hier mit Ihrem Steuerberater sprechen.

    "Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" (AnlEÜR, Seite 3, Zeile 63) können gebucht werden, für die nichtabziehbaren Aufwendungen existiert ein Konto (Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)) mit dem Kennzeichen 25-162, der Saldo des Kontos wird auch übernommen. Für den abziehbaren Anteil gibt es in MonKey Office ein Konto  (Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (abziehbarer Anteil)) mit dem hinterlegten Kennzeichen 25-172. Auch hier werden die Salden übernommen.

     

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    Gerhard Uhlhorn

    Nachtrag: Monkey Office 2024 übernimmt nicht die Arbeitszimmerpauschale in die Anlage EÜR. Die muss man dort selbst von Hand eintragen.

    Liebe Prosaldo-Entwickler: So was ist Mist! Der Benutzer geht normalerweise davon aus, dass die Formulare richtig ausgefüllt werden!

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    Gerhard Uhlhorn

    Hallo Herr Büttner,

    wenn diese beiden Dokumente unterschiedliche Gewinne ausweisen, muss mindestens ein Dokument fehlerhaft sein! Die „Anlage EÜR“ und die EÜR müssen die gleichen Ergebnisse zeigen, und das tun sie nicht.

    Zur Arbeitszimmerpauschale:
    Ich bin seit 1985 selbständig und habe schon zwei Steuerprüfungen gehabt (oder waren es schon 3?). Die Arbeitszimmerpauschale wurde nie bemängelt. Einen Steuerberater habe ich nicht. Für ein bisschen Einnahme-Überschuss braucht man auch keinen Steuerberater.

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