E-Rechnung Kontaktdaten Verkäufer: Name*(BT-41) muss ausgefüllt sein
Bei der Vorschau der E-Rechnung wird der im Betreff genannte Fehler angezeigt. Durch ausprobieren habe ich herausgefunden, dass der Name aus den Firmenstammdaten Geschäftsführer stammt. Ich bin Einzelunternehmer und habe keinen Geschäftsführer. Außerdem wird dann in den Formularen ein Geschäftsführer angedruckt.
Hier sollte ein neues Datenfeld geschaffen werden.
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Hallo Stephan.
Als Einzelunternehmer bist du automatisch Geschäftsführer, du führst ja dein Geschäft.
In den Formularen kannst du die Ausgabe des Geschäftsführer-Namens allerdings verhindern, in dem du die entsprechende Codezeile auskommentierst, je nachdem in welchem Formular - Auftragsformular oder Briefpapier-Template die Geschäftsführerausgabe erfolgt.
Du kannst dir das Systemformular TEMPLATE Briefpapier A4 Hoch mal öffnen und die Zeilen 149 - 152 anschauen:
if ( Firma_Geschaeftsfuehrer <> "" )
set hoehe to hoehe + zab
DrawText("Geschäftsführer: " + Firma_Geschaeftsfuehrer, links1, hoehe, breite, 30)
endifIch denke es sollte ausreichen, am Anfang einer jeden Zeile ein Apostroph zu setzen. Die Zeile wird dann grün und sollte bei der Ausgabe ignoriert werden.
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"Als Einzelunternehmer bist du automatisch Geschäftsführer, du führst ja dein Geschäft."
Das stimmt so nicht - auf Geschäftsbriefen und im Impressum hat der Geschäftsführer bei Einzelunternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberufler nix zu suchen, da wettbewerbsrechtlich Abgemahnt werden kann.
Inhaber als Zusatz wird geduldet ansonsten ist es der Vor- und Nachname zum "Fantasie-Firmennamen" Selbst ein "EK" ist ein Einzelunternehmer.
Aber zu den Feldern:
Kontaktdaten des Rechnungsstellers:
BT-41: (Pflicht) Name: Geben Sie hier den Namen des Ansprechpartners bei Rückfragen an den Rechnungssteller ein.
> Währe also eher das Feld "Bearbeiter" in MO und nicht der Geschäftsführer.
Informationen zum Verkäufer:
BT-27: (Pflicht) Firmenname: Geben Sie hier den Namen des Rechnungsstellers ein, mit dem er im Handelsregister eingetragen oder als steuerpflichtige Person registriert ist.
> Beispiel: Müller GmbH
> Bei Einzelunternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberufler: Vor- und Nachname oder Fantasie-Firmennamen, (Ihn.) Vor- und Nachname
Bei MO wird auch der "Zusatz" mit ausgegeben
> MO Name: Fantasie-Firmennamen
> MO Zusatz: Inh. Vor- und Nachname
BT-28: Abweichender Handelsname: Geben Sie hier ggf. den vom Firmennamen abweichenden Handelsnamen ein, unter dem der Rechnungssteller bekannt ist.
> Beispiel: Müller
Rechnungsempfänger:
BT-44: (Pflicht) Firmenname: Geben Sie hier den Namen des Rechnungsempfängers ein, mit dem er im Handelsregister eingetragen oder als steuerpflichtige Person registriert ist.
> Hier wird der Firmenname ausgegeben (Firma 1)
BT-45: Abweichender Handelsname: Geben Sie hier den Namen des Rechnungsempfängers ein, mit dem er im Handelsregister eingetragen oder als steuerpflichtige Person registriert ist.
BT-56: Name: Geben Sie hier den Namen des Ansprechpartners ein, der bei Rückfragen an den Rechnungsempfänger kontaktiert werden soll.
> Hier wird der Vor- und Nachname aus der "Rechnungsanschrift" bei MO eingesetzt. Sollte nach meinem Verständnis der "Inhaber" bei einem Einzelunternehmen sein.
Zu klären währe ob das so ist, oder ob im "Feld" Firma der Inhaber zwingend benannt werden muss.
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Hallo Christian,
Danke für die Korrektur. Das hätte ich eigentlich auch kurz selber checken sollen. Info dazu z. Bsp. hier:
https://www.firma.de/firmengruendung/geschaeftsfuehrer-einzelunternehmen/
Das heisst also klar: Als Einzelunternehmen den Begriff Geschäftsführer vermeiden.
Vielleicht kannst du bei BT-44 korrigieren: Da muss Rechnungsempfänger stehen, nicht Rechnungssteller.
Die BT-Felder gibt es hier:
https://www.e-rechnung-bund.de/wp-content/uploads/2023/03/Uebersichtslisten-Eingabefelder-ZRE.pdf
Die Frage ist doch aber dann, dass die eRechnungs-Erstellung in MO an dieser Stelle korrigiert werden müsste. Das Script darf dann nicht grundsätzlich für das Feld „Geschäftsführer” eine Wert <> 0 erwarten, sondern es müsste eine Unterscheidung zwischen Einzelunternehmen als natürlicher Person in sich selbst und weiteren Gesellschaftsformen, welche eine natürliche Person bedingen, gemacht werden. Und die korrekte Abbildung in die BT-Felder muss gewährleistet sein.
Am einfachsten wäre es, das Feld Geschäftsführer leer zu lassen - das Script müsste dann davon ausgehen, dass ein Einzelunternehmen vorliegt - wenn das so praktikabel ist.
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Das stimmt. Wenn keiner vorhanden ist - kann es nicht ausgefüllt werden. Das Feld BT-41: (Pflicht Feld) "..Ansprechpartners bei Rückfragen.." währe dann eben der Jeweilige Benutzer (Bearbeiter) in MO und nicht der Geschäftsführer.
Das Feld BT-33: Weitere rechtliche Informationen: Hier können Sie weitere rechtliche Informationen zum Rechnungssteller erfassen, z. B. das Grundkapital, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitglieder des Vorstands. > Hier sehe ich den/die Geschäftsführer.
Habe den Sachverhalt vorhin an den Support weitergegeben - mal sehn was da kommt.
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Hier noch die Antwort vom Support (An einem Sonntag!)
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2.) E-Rechnung: das Feld BT-41 / Meiner Meinung nach falsch belegt.
Kontaktdaten des Rechnungsstellers:
BT-41: (Pflicht) Name: Geben Sie hier den Namen des Ansprechpartners bei Rückfragen an den Rechnungssteller ein.
Ja sicher, die meisten Nutzer in MonKey Office heissen "Administrator" - das wäre sicher auch nicht richtig. Geb ich an die Entwicklung zur Diskussion. Schlussendlich ist der Inhaber / Geschäftsführer der Verkäufer, die Angestellten handeln in seinem Namen.##
Derzeit bleibt also erstmal nichts weiter übrig, den GV einzutragen und in den entsprechenden Template auszukommentieren. Im XML geht das jedoch nicht.
Stephan Vornweg / Stimmt ist mit bis dato garnicht aufgefallen, da bei mir jeder Einzelunternehmer einen Fantasienamen nutzt und dieser in das Feld Firma1 eingetragen ist.
Privatpersonen erhalten keine E-Rechnung (noch nicht..)
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Hallo Christian,
auch Privatpersonen können Unternehmer sein und fallen unter die Regeln zur E-Rechnung:
"Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen z. B. auch Freiberufler oder Personen, die selbst ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen, wie etwa Vermieter von Wohnungen, Kleinunternehmer oder Ärzte.." Zitat aus Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 Ziffer 3.
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Leider wurde das Thema Geschäftsführer bei Einzelunternehmen im aktuellen Update (Version 22.0.3) nicht angegangen.
In der E-Rechnung erscheint im Feld Bemerkung (BT-22) weiterhin der Begriff „Geschäftsführer“.
Dies ist an sich korrekt, wenn es einen Geschäftsführer gibt. Als Einzelunternehmer sollte der Begriff Geschäftsführer jedoch vermieden werden. Dazu gibt es ein Urteil und klare Empfehlungen.
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Hallo Christian,
da müssen wir noch Geduld haben. Nach meinen Informationen wird an der Verknüpfung von Stammdaten mit den eRechnungs-Datenfeldern sowie den Formularen noch weiter geschraubt. Z. Bsp. werden Projekt- und Auftragsnummern aus der Faktura nicht in die entsprechenden Datenfelder der eRechnung übernommen - muss ich immer manuell eintragen.
Immerhin steht jetzt die eRechnungs-Software-Version als Wert für die Formulare bereit. So kann man im PDF den Hinweis auf die Version des benutzten Frameworks ausgeben - was für eventuelle Datenübernahmeprobleme von Bedeutung ist.
Zum Begriff des Geschäftsführers: Wenn bei einer vereinbarten eRechnungs-Übergabe der XML-Datensatz rechtswirksam ist und nicht die „bildliche” Darstellung dieser Daten (wo der Begriff nicht auftaucht), dann wäre also das Auftauchen des Wertes „Geschäftsführer” hier entsprechend problematisch
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Ich bin heute auch über das Problem gestolpert. Meine Lösung: Im Brieftemplate statt "" einfach "Platzhalter" eingetragen, und in den Firmenstammdaten auch Platzhalter als Geschäftsführer eingetragen. Schon ist das System happy, und im Briefbogen wird der GF nicht fälschlicherweise genannt.
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