Mailversand von Mahnungen an andere Mailadresse

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2 Kommentare

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    Ulf Dunkel

    Es erschließt sich mir zwar nicht, warum eine Firma möchte, dass Mahnungen für Rechnungen an eine andere Anschrift geschickt werden sollen, zumal das ja - wie man hier schön sieht - mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist.

    Gem. § 286 BGB ist die Mahnung nicht an eine bestimmte Form gebunden. Spricht etwas dagegen, Mahnungen auf die Rechnungsadresse auszustellen und einfach als PDF an eine entsprechende E-Mail-Adresse zu schicken?

    LG, Ulf

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    buero

    Die Mahnung soll auch nicht an eine andere Anschrift, sondern an eine andere Mailadresse verschickt werden.  

    Gruß K. Riebe

     

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