Zahlungsarten

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2 Kommentare

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    Jascha Urbach

    Ganz davon ab, dass ich Ihre Anfrage verstehe: PayPal hat Februar 2018 in den AGB untersagt, die Gebühren an Kunden weiter zu berechnen.

    Ansonsten fände ich es generell gut, wenn ich eigene Zahlungsmethoden festlegen könnte: PayPal, Stripe, Amazon Pay, etc. 

    Was das berechnen von Umsatzsteuerfreien Leistung betrifft: 

    Eine Leistungsgruppe anlegen, die z.B. auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" bucht, dort einen Artikel "PayPal gebühren" mit 0,35 EUR.

    Wenn Sie diesen einem Verkaufsbeleg hinzufügen wird die Umsatzsteuer darauf nicht berechnet. Lediglich das prozentuale Berechnen müssen Sie dann noch händisch machen. 

    Beste Grüße,

    Stephan Urbach

    0
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    Sts

    Es ist toll, wie sich immer andere Gedanken über Probleme Anderer machen, ohne das Thema zu beachten oder zu lösen.

    Es ist uns Wurst, was bei PayPal erlaubt oder verboten ist. Wir haben keinen Online-Shop und selbst wenn. Solange andere das dürfen, dürfen wir das auch und außerdem haben wir auch keine Privatkunden, denen das was ausmachen könnte.

    Eigentlich geht es nur um die Zahlungsart, die Umsatzsteuer ist ebenfalls egal, da sie sowieso an das FA abgeführt wird und netto geht dann an PayPay.

    Danke!

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