Reisekosten
BeantwortetHallo zusammen,
ich bin gerade dabei die Reisekosten- Software zu testen. In meinem Fall geht es um eine korrekte Berechnung von Kilometer- und Verpflegungspauschalen zur steuerl. Abrechnung. Ich habe jetzt zwei Fälle, die eigentlich dasselbe Problem (Nachtarbeit) ansprechen, die ich bisher nur mit manuellem Aufwand umsetzten konnte:
1. Fall:
1. Reise: 15.08.2019 21:00 bis 16.08.2019 05:00 (ohne Übernachtung)
2. Reise: 16.08.2019 14:00 bis 18:00 (nat. auch ohne Übernachtung)
Richtige Verpflegungspauschale 15.08.2019 0€, 16.08.2019 12€.
2. Fall
1. Reise: 15.08.2019 21:00 bis 16.08.2019 03:30 (ohne Übernachtung)
2. Reise: 16.08.2019 18:00 bis 17.08.2019 01:30 (ohne Übernachtung)
Richtige Verpflegungspauschale 16.08.2019 12€, 15. und 17. jeweils 0€
Sind diese Möglichkeiten irgendwie in der Programmierung betrachtet wurden oder lassen diese sich wirklich nur mit manueller Nachpflege anpassen?
Eine Erleichterung der manuellen Umsetzung dessen, wäre zumindest eine Anzeige/ Summe der Stunden in der tabellaren Anzeige.
Ich hoffe man kann mir weiterhelfen,
Vielen Dank,
Lizz
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Sehr geehrte Frau Schuster,
bei Reisen über zwei Tage ohne Übernachtung greift die sogenannte "Brummi-Regel" (Fall 1 bei Ihnen). Um diese automatisch bei der Reisekostenberechnung zu berücksichtigen, aktivieren Sie die entsprechende Option in den allgemeinen Vorgaben für die Reisekosten (https://www.monkey-office.de/doc/Allgemeine_Vorgaben_fur_Reiseberichte.html).
Bei mehrtägigen Reisen (Fall 2) erhalten Sie normalerweise für den ersten und letzten Tag 12 EUR Verpflegungspauschale und für die restlichen Tage die volle Verpflegungspauschale (24 EUR). Diese Berechnungsgrundlage für die Verpflegungspauschale wird standardmäßig angewendet. Davon abweichende Abwesenheitszeiten für die einzelnen Tage können manuell in den Tagesangaben festgelegt werden.
Im Bereich Reisebericht sehen Sie im Bericht "Reisekosten" die Verpflegungspauschale der einzelnen Tage mit der jeweiligen Abwesenheitsdauer.
Sollte das nicht die Lösung für Ihr Problem sein, melden Sie sich bitte telefonisch beim Support (möglichst wenn Sie am Rechner sind). Halten Sie gegebenenfalls auch den TeamViewer (Fernwartungstool) bereit. Den TeamViewer können Sie von unserer Webseite unter https://prosaldo.zendesk.com/entries/59399465-Support-per-Fernwartung laden.
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Hallo Herr Schulz,
vielen lieben Dank für die Beantwortung, welche zumindest für den 1. Fall die Lösung war.
Bei dem 2. Fall handelt es sich allerdings um keine mehrtägige Reise, sondern letztendlich um 2 eintägige Reisen.
Dadurch, dass diese zumindest teilweise an dem gleichen Tag stattfinden, müssen beide zusammen betrachtet werden. Vielleicht hilft ein weiteres Beispiel um meine Situation zu verstehen:
1. Reise: 16.08.2019 20Uhr bis 17.08.2019 02Uhr
2. Reise 17.08.2019 14Uhr bis 21Uhr
Beide Reisen sind einzeln betrachtet jeweils weniger als 8h, wofür es keine Verpflegungspauschale gibt. Allerdings ist es auch möglich, dass nicht unbedingt die Reisen als Einheit gesehen werden, sondern die abwesenden Stunden am Tag. Für den 16.08. gibt es immernoch keine Verpflegungspauschale. Am 17.08. bin ich aber insgesamt 9h Abwesend (2h + 7h), wofür dann 12€ abgerechnet werden könnten.
Ein weiterer Fall, der ähnlich gelagert ist, allerdings zum gegensätzlichen Ergebnis führt:
Ich komme von einer mehrtägigen Reise am 12.08. gegen 3Uhr wieder und erhalte dafür 12€. An dem selben Tag bin ich dann aber nochmals abends von 17h30 bis 02h30 unterwegs, wofür ich ebenfalls 12€ für den 12.08. bekomme. Allerdings könnte ich meiner Meinung nach für den 12.08. maximal 12€ abrechnen.
Ich weiß, dass man all diese Fälle in den Tagesangaben einer Reise manuell anpassen kann. Allerdings gibt es solche Fälle bei mir regelmäßig, bei denen 2 Reisen zumindest teilweise auf einen Tag fallen und sich dadurch gegenseitig beeinflussen. Ein manuelles Anpassen ist dann sehr müselig.
Vielen Dank,
Lizz
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