Abo-Umgang mit Lohn- und Gehaltskosten
Ich bin dabei unsere Buchhaltung auf eine Kreditorenbuchhaltung umzustellen, bei der für laufende Kosten Abovorgänge angelegt werden. Hier stoße ich über die Frage, wie ich bei sowas mit Kosten umgehe, die keine Fremdleistungen mit Rechnungen sind, sondern bspw. Löhne oder Sozialabgaben. Ja, ich kann diese als Abo-Vorgang anlegen und die entsprechenden Konten bebuchen, aber ist das der richtige Ansatz? Ist bspw. bei einer größeren Firma jeder Angestellter auch ein Kreditor?
Es 'fühlt' sich irgendwie nicht richtig an und wird auch nirgends so beschrieben. Andererseits denke ich, sollten diese Kosten, insbesondere wenn sie fällig sind oder anstehen, auch dargestellt werden und in den Auswertungen auftauchen.
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Hallo Jonathan,
Ihr Gefühl ist vollkommen korrekt. Kreditoren ( lat. credere = glauben) sind in der Regel Gläubiger, also fremde Dritte, keine Angestellten.
Begründung: Buchungen auf einem Kreditor (Nebenbuch) erzeugen automatisch eine entsprechende Buchung auf dem (Bilanz-)Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" (Hauptbuch). Verbindlichkeiten aus Löhnen, Gehältern, Lohnsteuer und Sozialabgaben haben eigene Verbindlichkeitskonten. Eine kreditorische Buchung von Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten ist nur dann sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, das dahinter liegende Verbindlichkeiten-Konto selbst festzulegen. Meines Wissens ist das in MO nicht möglich.
Vorgänge der Lohnbuchhaltung werden normalerweise wie folgt gebucht (Konten des SKR03):
1. Konten 4100 - 4129, 4190, 4195 = Löhne / Gehälter / andere Vergütungen
und Konten 4130 - 4175 = AG-Aufwand Lohnsteuer und Sozialversicherungen
an Konto 1755 "Lohn- und Gehaltsverrechnung"
2. Konto 1755 "Lohn- und Gehaltsverrechnung"
an Konto 1740 "Vebindlichkeiten aus Lohn und Gehalt"
an Konto 1741 "Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer"
an Konto 1742 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit"Das Konto Lohn- und Gehaltsverrechnung dient zur Abstimmung und darf nach Abschluß aller Lohnbuchungen keinen Saldo führen. Man könnte es auch weglassen, jedoch sind gleichzeitige Splitbuchungen in Soll und Haben in MO nicht möglich. Die Auszahlung auf der Bank wird gegen das jeweilige Verbindlichkeitskonto gebucht.
Bei regelmäßig gleichbleibenden Gehältern und Abgaben können diese Buchungen als Vorlage und die automatischen Wiederholungsbuchungen als Abovorgang angelegt werden.
In meinem folgenden Beispiel gibt es lediglich zwei Miniobs, deren pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber getragen und mit den Sozialabgaben an die Minijobzentrale (Knappschaft) überwiesen wird.
Mitarbeiter 1:



Mitarbeiter 2:


Abovorgang wie bei Mitarbeiter 1
Auszahlung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben:


Abovorgang wie oben
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich.
Grüße
Petra Mantsch -
Vielen Dank,
ja, das macht Sinn und ist sehr verständlich. Die Buchungsvorlagen verwende ich dann ganz klassisch nach dem Einlesen der CSV Datei mit den Bankbewegungen, richtig?Das einzige, was ich daran misslich finde ist die Folge, dass ich die kommenden Lohnkosten in MonKey in keiner Auswertung sehen kann, wodurch ich eine einfachere Finanzprognose hinbekommen könnte. Aber da muste ich inzwischen auch lernen, dass MonKey in diesem Bereich ... ausbauchfähig ... ist.
Vielen Dank,
Jonathan Happ
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