UStVA 16%, Nachfrage zu Kennziffern
BeantwortetNur mal so zur Sicherheit vom DAU an die Profis:
Ich habe gerade die UStVA für Juli gemacht, und es erscheint im Protokoll unter "Steuerplichtige Umsätze" der Umsatz mit Kz 35 (zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)) sowie die 16% Steuer unter Kz 36 (zu anderen Steuersätzen (Steuer)). Früher stand hier nur der Umsatz unter Kz 81.
Bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" hat sich dagegen nichts geändert, weiterhin Kz 66.
Ist das richtig so? Nicht, dass ich am Jahresende auf die Nase falle und alles neu machen darf.
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Hallo Herr Sommer,
Das ist korrekt. Laut BMF-Schreiben vom 23.06.2020 und 30.06.2020 verzichtet die Finanzverwaltung für die vorübergehend geltenden Steuersätze auf die Trennung nach Steuersätzen in USt-Voranmeldung und USt-Erklärung: "Die Umsätze zu den Steuersätzen 16 Prozent und 5 Prozent sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 28 der Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung im Jahr 2020 bzw. Zeile 45 der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 einzutragen."
Auszug aus der ELSTER-Hilfe:
Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 wurde der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Die geänderten Steuersätze sind auf die ab diesem Zeitpunkt bewirkten Umsätze anzuwenden. Diese Umsätze sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in Zeile 28 in die Felder 35 und 36 einzutragen. Dies gilt auch für Umsätze, für die eine Anzahlung vor dem 1.7.2020 vereinnahmt wurde.Quelle: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help%5Fustva%5F2020
Grüße
Petra Mantsch
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