Kreditor Gutschrift EU-Ausland
BeantwortetHallo,
ich habe eine Gutschrift aus dem EU-Ausland erhalten, konkret von Microsoft-Irland, nachdem ich das Office-Abo vor Ablauf der schon bezahlten Zeit gekündigt habe. Wie buche ich das?
Die Rechnung hatte ich ganz normal über Kreditoren-Rechnung/Zahlung gebucht. Kann ich dort negative Zahlen eintragen? Oder muß ich MS als Debitor setzen und dort die Gutschrift buchen?
Danke und Gruß
Dirk
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Offizieller Kommentar
Sehr geehrter Herr Sommer,
buchen Sie dies genau wie die damaligen Rechnungen als Kreditorenrechnung, setzen Sie den Betrag ins Minus - damit wird dies eine Kreditorengutschrift. Ausgleich nach Zahlungseingang z.B. über die OP-Liste oder Kreditorenzahlungen.
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Im Prinzip klappt das, allerdings gibt es ein kleines Problem mit der USt.
Als Aufwands-Konto habe ich 5923 (SKR04, Sonst. Leistungen EU...) gewählt. Die entsprechenden VSt/USt-Konten 1407/3837 werden automatisch mit 19% berechnet. Nun haben wir ja gerade 16%.
Eigentlich ist das natürlich egal, da Einnahme = Ausgabe, ich weiß nur nicht, ob es dem Finanzamt auch egal ist. Ich habe auch nicht gesehen, wo ich das ändern könnte, wie bei den manuellen Buchungen (das Steuerfeld in der Kreditorenrechnung ist nicht editierbar). Ein anderes passendes Konto habe ich auch nicht gefunden.
Was mache ich da? Oder ist dem FA das in der Praxis tatsächlich egal?
MfG
Dirk Sommer
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Sorry, es gibt noch ein Problem.
Als ich seinerzeit normal die Rechnung bezahlt habe, tauchte der USt/VSt-Betrag in Zeilen 48 + 56 der USt-Voranmeldung auf, sich gegenseitig kompensierend, wie es sein sollte.
Für die Gutschrift ist er nur noch in Zeile 56, nicht jedoch in Zeile 48. Unter Kontoauszüge kann ich dagegen die Beträge in Konten 1407 / 3837 (SKR04) korrekt sehen.
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Noch ein Hinweis: Ich habe mittlerweile auch probiert, einen positiven Betrag über Kreditorenrechnung/Zahlung zu buchen. Auch hier erscheint der Betrag nicht in Zeile 48 der USt-Erklärung. Update habe ich gemacht. Ich habe auch noch versucht, statt Konto 5923 das Konto 5925 (Ausland statt EU-Ausland zu nehmen). Dann werden 16% berechnet statt 19, aber das Problem mit der USt-Erklärung bleibt.
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