Büromöbel und Büroumbau. Wohin buchen?)
Hallo Community,
unter welchem Konto verbucht ihr Büroausstattungen bzw. Büromöbel?
Ich habe das Büro gerade neu gestaltet. Neue Farbe, neue Tische, Stühle, etc...
Wäre dies eventuell "Instandhaltung betrieblicher Räume (4260)"?
Mit Besten Grüßen,
Silvio
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Hallo Herr Osowsky,
das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es kommt darauf an, was angeschafft wurde.
Neue Farbe oder Bodenbelag ist in der Regel Aufwand für Instandhaltung. Möbel und Büroausstattungen sind Anlagegüter. Hier muss zwischen selbstständiger oder unselbstständiger Nutzbarkeit sowie beweglichen, unbeweglichen oder ggf. immateriellen Wirtschaftsgütern unterschieden werden.
Für die selbstständig nutzbaren, bewglichen Wirtschaftsgüter (Klassiker sind hier z.B. Schreibtische, Bürostühle, Regale, Schränke) hat der Gesetzgeber drei Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen:
- Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
- Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG)
- Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für GWG zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro (§ 6 Abs. 2a EStG)
Die Erläuterung aller Möglichkeiten führt hier zu weit. Um Ihnen konkret weiter zu helfen, müssen Sie bitte die Gegenstände und die Einkaufs-/Herstellungskosten (incl. Nebenkosten, z.B. Versand) nennen.
MfG
Petra Mantsch -
Guten Morgen Frau Matsch,
danke für die ausführlichen Informationen.Es handelt sich bei den Käufen eher um "Kleinkram". Dabei genauer um Farbe und Malerbedarf (30 Euro) und aber auch um zwei Tischplatten mit Tischbeinen (70 Euro)
Die Tischplatten samt Füsse müssten dann zu 4855 gebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Osowsky
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Hallo Herr Osowsky,
davon ausgehend, dass Sie den Kontenrahmen SKR03 nutzen, ja.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (WG) ist bis 250 EUR Anschaffungswert pro WG zulässig und geht dadurch sofort in den Aufwand. Anschaffungen über dieser Grenze müssen Sie aktivieren. Als Anschaffungskosten werden sämtliche Ausgaben bezeichnet, die dazu dienen, das WG in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören z.B. Beschaffungskosten (Versand, Verpackung, Fracht) und Lohnarbeiten für Einrichtung und/oder Inbetriebnahme.
In Ihrem konkreten Fall egeben die Tischplatten und -beine zusammen zwei komplette Tische zu je 35,- EUR. Genau genommen müssten sie noch den anteiligen Stundenlohn der Person, die den Kram zusammenschraubt, berücksichtigen. Da Sie aber damit die 250,- EUR/Stück voraussichtlich nicht knacken werden, ist das unerheblich.
MfG
Petra Mantsch
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