Neues Anlagegut erfassen
BeantwortetIn der Online-Anleitung heisst es: wählen Sie eine Kostenstelle. Man kann aber hier nichts auswählen.
Ich weiss nicht ob wegen dem die Abschreibung nicht übernommen wird.
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Offizieller Kommentar
Sehr geehrte Frau Sägesser,
die Kostenstelle ist eine optionale buchhalterisch nicht relevante Angabe. Eine Kostenstelle können Sie nur auswählen, wenn Sie zuvor unter Vorgaben > Kostenstellen auch eine angelegt haben. Kostenstellen dienen freier interner Auswertungen. Die Abschreibung wird auch ohne Angabe einer Kostenstelle korrekt erzeugt.
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