Neue EÜR - alte Lagerbestände erfassen
Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren ein kleines Gewerbe im Nebenberuf gegründet, und hierfür einige Artikel angeschafft, die dann verkauft werden sollten.
Damals lief die steuerliche Seite über eine EÜR, und die entsprechenden Ausgaben wurden alle mit den FA abgerechnet, und von dort anerkannt.
Da ich Hauptberuflich erst sehr stark eingespannt war, und dann einen schweren Unfall hatte, hat das Nebengewerbe "gelitten", und ist mehr oder weniger über einige Jahre "eingeschlafen". Nun soll es wieder "erwachen", und ich würde gerne mit MonkeyOffice in Zukunft meine Buchhaltung erledigen.
Das vorhandene Anlagevermögen gebe ich mit dem aktuellen Restwert ein, richtig?
Werkzeuge, die ich aus Privatbesitz neu in die Firma einbringe, laufen als Privateinlagen, und ich muss hier den aktuellen "Restwert" ermitteln, und im Programm ansetzen, richtig?
Frage ist nun, wie gebe ich den vorhandenen Lagerbestand in das Programm ein?
Ich kann ihn ja nicht mehr mit dem ursprünglichen Einkaufspreis eingeben, da sonst dieser ein zweites Mal als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht würde, oder?
Muss ich dann hier "0€" als Einkaufspreis angeben? Und wenn, mache ich mir damit dann nicht die Auswertungen kaputt?
Oder habe ich hier einen groben Denk-/Verständnisfehler?
Und was davon muss ich über die Maske "Eröffnungsbuchungen" erfassen?
Danke und Grüße
Ulli
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare