EU UStID-Nr. wird nicht akzeptiert
BeantwortetDie EU gibt an Unternehmen aus dem EU-Ausland Umsatzsteueridentifikationsnummern mit dem "Länderkürzel" EU aus. Wenn ich versuche eine solche USt-IDNr. einem Kunden hinzuzufügen, wird das von Monkey Office 2015 mit der Fehlermeldung quittiert, dass das Länderkürzel ungültig sei.
"Das Länderkennzeichen der UStID ist ungültig!"
Wäre es möglich, dass dieser Fehler in einer zukünftigen Version ausgebessert wird?
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Offizieller Kommentar
Hallo Thomas,
Um diesen Steuerfall in MonKey Office korrekt abbilden zu können müssen Sie zwingend mit "Offenen Posten" arbeiten. In der dazu anzulegenden Adresse ist im Bereich "Kunde Faktura" die UstID des Kunden zu hinterlegen. Alternativ legen Sie für diesen Kunden ein eigenes Debitorenkonto an und hinterlegen dort im Feld UStID die Umsatsteuer-Identifikationsnummer des Kunden.
Mit diesen Voraussetzungen kann dann eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden.Aktionen für Kommentare -
Hallo Tobias,
das Erfassen der UStID innerhalb von MonKey Office dient dem korrekten Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung (ZM). In der ZM sind EU-Steuernummern nicht zulässig, es muss immer ein gültiges Länderkennzeichen vorhanden sein. Aus diesem Grund ist das Eingeben von EU-Steuernummern nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
André Tracksdorf
ProSaldo GmbH -
Wenn ich eine ZM erstellen möchte (für Ö), dann kommt bei mir ebenfalls die Meldung "Das Länderkennzeichen der UStID ist ungültig!"
Im Konto 4040 habe ich bei "UStID-Nr" keinen Eintrag, und es ist auch egal, was ich hier reinschreibe (DE, AT, XXX), nach "OK"-Bestätigung und erneutem Aufrufen des Fensters ist das Feld wieder leer.
Wie bekomme ich die Fehlermeldung weg und kann eine ZM erstellen? Die Antwort von Herrn Büttner in diesem Thread https://prosaldo.zendesk.com/hc/de/community/posts/207907206-ZM-Fehler-Das-L%C3%A4nderkennzeichen-der-UStID-ist-ung%C3%BCltig
ist leider auch nicht hilfreich, da der Link tot ist und im Handbuch unter diesem Punkt nichts steht:
12.1.7 Zusammenfassende Meldung erstellen
Bei Warenlieferungen vom Inland in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet und bei Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte sind Sie verpflichtet, eine Meldung über alle steuerfreien Lieferungen beim Bundeszentralamt für Finanzen abzugeben. Diese sogenannte Zusammenfassende Meldung (ZM) enthält neben der eigenen UStId-Nr. eine Auflistung aller Empfänger dieser Lieferungen (bzw. deren UStId-Nr.) sowie jeweils die kumulierten Umsätze im Meldezeitraum.
Voraussetzungen:
Sie haben in Ihren Firmendaten Ihre eigene UStID-Nr. hinterlegt.
In dem Konto, auf das steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen/sonstige Leistungen /Dreiecksgeschäfte gebucht werden, muss als EU-Konto der entsprechende Eintrag ausgewählt sein, und unter Kennzeichen ein Umsatzsteuer-Kennzeichen festgelegt sein. Beispiel: In Konto 8125 bei SKR 03: Konto für innergemeinschaftliche Lieferungen (ZM) und 741 als UStE-KzDanke!

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