Reverse Charge bei Eingangsrechnung korrekt verbuchen
BeantwortetLiebes Prosaldo-Team,
wie verbuche ich eine einfache Eingangsrechnung aus dem EU-Ausland mit REVERSE-CHARGE Hinweis richtig?
Ihr existierender "Wissensdatenbank" Artikel hierzu (https://prosaldo.zendesk.com/entries/26258936-Wie-buche-ich-im-Reverse-Charge-Verfahren-) hilft mir leider gar nicht, da er jeglichen Kontext vermissen lässt.
Mein Buchungssatz im "Soll-/Haben-Buchungen" Fenster für den Inlandsfall (SKR 04) sieht zum Beispiel so aus:
Betrag: 119 EUR (Brutto)
Soll: 6815 Bürobedarf
Haben: 70000 Sammelkonto Kreditoren
Steuer: VSt19
Was würde ich hier eintragen, wenn der Lieferant im EU-Ausland sitzt und die Eingangsrechnung daher netto mit REVERSE CHARGE ausgestellt ist?
Ich würde erwarten, dass ich einfach den Betrag auf "netto" umstelle und dann das "Steuer" Merkmal auf "USt19 o. VSt (§13b) Ausl.". Allerdings resultiert dies in der wenig hilfreichen Fehlermeldung "Beim Konto '6815' ist keine Umsatzsteuerberechnung möglich!".
Wie kriege ich das einfach verbucht?
Muss ich ein Extra-Konto anlegen? (Was sehr ungünstig wäre, da ich ja dann potenziell meine kompletten Aufwandskonten duplizieren müsste.)
Muss ich einen extra (generischen Lieferant) anlegen?
Oder ist es mit Monkey Office unmöglich, diese Transaktion auf "6815 Bürobedarf" zu buchen, weil nur Konto 5925 die 13b Automatik hat?
(Was keine gute Lösung wäre, da ja jegliche Transparenz auf die Art des Aufwands verloren ginge, wenn alle solche Dinge auf demselben Konto landen...)
Über jegliche Hilfestellung bei dieser Frage wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße,
Mathias
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Hallo Matthias,
Hat diese Umstellung irgendwelche Nachteile?
Ja, Sie müssen darauf achten nicht aus versehen einen falschen Steuersatz zu wählen.
Wenn nicht, kann ich das nicht gleich für alle Aufwandskonten machen?
Ist nicht zu empfehlen, da viele Erlös- / Aufwandskonten DATEV-Automatikkonten sind, kann es hier zu Problem mit anderen als in der DATEV festgelegten Steuersätzen kommen sobald Sie Buchungen an den StB übergeben.
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>> Hat diese Umstellung irgendwelche Nachteile?
> Ja, Sie müssen darauf achten nicht aus versehen einen falschen Steuersatz zu wählen.
Hmmm... ok. Im Moment weiss ich nicht genau, wo ich wie einen falschen Steuersatz wählen könnte, aber das erschliesst sich bestimmt.
>> Wenn nicht, kann ich das nicht gleich für alle Aufwandskonten machen?
> Ist nicht zu empfehlen, da viele Erlös- / Aufwandskonten DATEV-Automatikkonten sind, kann es hier zu Problem mit anderen als in der DATEV festgelegten Steuersätzen kommen sobald Sie Buchungen an den StB übergeben.
Ok, das heisst, dass Datev eine ordentliche (d.h. nach Aufwandsarten getrennte) Verbuchung von Auslandsumsätzen nicht unterstützt?
Leben die meisten Unternehmen dann einfach mit dieser Einschränkung?
Sind wir vielleicht die einzigen, die darin ein Problem sehen?
So richtig erschließt sich mir das Thema leider noch nicht...
Beste Grüße,
Mathias
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Ah, verstehe.
Dieses Wareneingangskonto hätte dann den "speziellen" Steuertyp "Umsatzsteuer / Vorsteuer"?
Warum gibt es dieses Konto dann nicht standardmäßig? Oder ist vielleicht sogar 5925 im SKR 04 dann genau dieses Konto?
Vielen Dankl auf jeden Fall schonmal für die Hilfestellung bisher!
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#Dies ist keine Steuerberatung#
Hallo.
Der Steuerschlüssel mit dem Kürzel USt. bezieht sich immer auf die eigene Ausgangsrechnung. Hier geht es aber um eine Eingangsrechnung, für die Vorsteuer abzuführen ist.
Ich mache das bisher so:
1. Kreditorenrechnung neu anlegen
2. Zahlungsdaten und Rechnungsdaten erfassen
3. Den auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag einsetzen, netto / brutto ist egal
4. Das Aufwandskonto wählen, z. Bsp. SKR04 6815 Bürobedarf
5. Auf den Reiter Steuersatz klicken und in der Liste den Strich, also keine VSt. einstellen
6. Mit Ok bestätigen.
7. Den OP zu gegebener Zeit zahlen.
Nach der Zahlung OP muss allerdings noch die VSt., die wir ja schulden und normalerweise auf dem VSt.-Konto erschiene, umgebucht werden, um sie sofort geltend zu machen. So taucht dieser Vorgang dann auch auf der USt.-Voranmeldung und USt.-Erklärung auf. Dazu habe ich eine Buchungsvorlage für 19% VSt. erstellt mit einem Defaultbetrag (Das Formular akzeptiert keine "Null" - leider). Diese rufe ich im Fenster Soll/Haben-Buchungen auf und trage den Betrag der Vorsteuer zu o. g. Betrag ein. Bei anderen Steuersätzen muss man entsprechend anpassen (7% z. Bsp.).
Vielleicht gibt es ja doch noch eine elegantere Methode, ohne die Stammkonten zu verändern. Ist mir aber bisher nicht untergekommen.

Ggf. beim Steuerberater checken, wie die das gewöhnlich machen.
grüsse
#Dies ist keine Steuerberatung#
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