Kassenbuch entsprechend GoBD
BeantwortetSehr geehrtes ProSaldo Team!
Lt. den GoBD muss eine Unveränderbarkeit bei der Erfassung des täglichen Barverkehrs gewährleistet sein und auch ggü. den Finanzbehörden nachweisbar sein.
Leider entspricht die gegenwärtige Funktion nicht den GoBD, da erst eine Verbuchung im Modul FIBU einen Journaleintrag und entsprechende Protokollierung erzeugt.
Aus meiner Sicht dringend erforderlich ist eine separate Funktion Kassenbuch, bei dem ein evtl. täglicher Kassenbericht Journaleinträge nach dem Abschluss der Arbeiten die entsprechenden Journaleinträge erzeugt, um eine zeitgerechte Erfassung und nötige Änderungen protokollieren zu können.
Ohne diese Funktion bleibt dem Monkey Office Kunden lediglich der Kauf eines Fremdproduktes oder der Rückschritt zum handschriftlichen Kassenbuch.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Alexandra Scherotzki
-
Hallo Frau Scherotzki,
die Finanzbehörden fordern das zeitnahe Verarbeiten und Festschreiben von Buchungen. Was genau 'zeitnah' heißt, ist von der Art der Geschäftsfälle abhängig und kann - wie von Ihnen bereits erwähnt - im Kassenbereich auch tagesaktuell bedeuten.
Sie können dies auch mit MonKey Office gewährleisten, indem Sie täglich die erfassten Buchungen endgültig verbuchen. Dabei wird auch das Datum des Verbuchens unveränderlich protokolliert und dient somit als Nachweis der Ordungsmäßigkeit gegenüber derm Finanzamt.
Darüber hinausgehende Funktionen sind mittelfristig bisher nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
André Tracksdorf
ProSaldo GmbH -
Hallo Herr Klock,
wir sehen MonKey Office nicht als Ersatz für eine Barkasse an. Wenn das anders wäre, dann müsste die Software aktuell auch mit einer TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet werden. Das ist bislang aber nicht geplant und würde warscheinlich vielen Anwendern ihre etablierten Workflows zerstören.
Mit besten Grüßen
André Tracksdorf
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
3 Kommentare