Anlage V

Nicht geplant

Kommentare

1 Kommentar

  • Avatar
    Andre Tracksdorf

    Hallo Frank,

    die Anlage V gehört zur Einkommensteuererklärung bzw. Körperschaftsteuererklärung. Beides ist mit MO nicht möglich und auch nicht geplant.

    Mit freundlichen Grüßen
    André Tracksdorf
    ProSaldo GmbH

    0
    Aktionen für Kommentare Permalink

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.