Rechnungsabgrenzung
Hallo,
wir nutzen Betriebsvermögensvergleich/GuV.
Für mich bedeutet das, ua, dass Rechnungen für Diensten in 2021, die ich schon 2020 stelle (und vielleicht auch schon 2020 gezahlt werden), dem Ergebnis des Jahres 2021 zugerechnet werden sollten. Die eingegangene Zahlung müsste also am Ende des Jahres mittels eine Rechnungsabgrenzung aus dem Gewinn 2020 heraus und in den Gewinn 2021 hinein geschoben werden.
Ich weiss aber nicht, wie ich MO erzählen sollte, dass die Rechnung fürs nächste Jahr ist. Das Rechnungsdatum muss in 2020 liegen, das Liefer-/Leistungsdatum hat (so weit ich sehe) keinen Einfluss.
Natürlich könnte man das von Hand machen, das macht aber für mich kein Sinn.
Ich habe mich auch schon an den Support gewandt, ich bin mir aber nicht sicher, ob der MA dort mich verstanden hat oder ob ich seine Antwort ("das wird über den Saldenvortrag erledigt, hier wird auf die Saldenvortragskonten für Debitoren / Kreditoren gebucht." - mMn bezieht sich das nicht auf dem Gewinn aber auf die Offenen Posten) nicht verstehe.
Weiss jemand Rat? Oder habe ich einen Denkfehler?
Danke
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Hallo Herr Leijten,
nein, Sie haben keinen Denkfehler und hinsichtlich der Zuordnung der MWSt zur richtigen Buchungsperiode ist sie auch berechtigt.
Zu diesem Zweck gibt es das Bilanzkonto "Aktive Rechnungsabgrenzung". Für den von Ihnen geschilderten Fall ist das im SKR03 das Konto 0980. Im Jahr der Rechnungsstellung buchen Sie den Anteil, der das kommende Jahr betrifft, auf dieses Konto statt auf ein Aufwandskonto. Im Folgejahr müssen Sie diese Position durch Umbuchung auf das entsprechende Aufwandskonto auflösen.
In der GuV des aktuellen Rechnungsjahres taucht damit der Aufwand, der in das kommende Rechnungsjahr gehört, nicht auf. In der Bilanz steht der Passiva-Buchung auf Kreditor bzw. Bank die ARAP-Buchung als Aktivposten gegenüber und sorgt so für den Ausgleich der Bilanzsumme.
ich hoffe, es einigermaßen verständlich erklärt zu haben.
MfG
Petra Mantsch -
Guten Tag Frau Mantsch,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich hatte eigentlich erwartet, dass man das schon beim Erstellen der Rechnung angeben könnte, aber das geht dann offenbar nicht. Dann mache ich das über die Rechnungsabgrenzung.
Zur Sicherheit noch folgende Frage:
In unserem Fall haben wir 2020 eine Rechnung für eine Leistung, die wir erst 2021 erbringen werden, gestellt und bezahlt bekommen.
Dann soll ich ihn doch passiv abgrenzen?
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Leijten
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