Rechnungsabgrenzung

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3 Kommentare

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    Büroservice Lennep

    Hallo Herr Leijten,

    nein, Sie haben keinen Denkfehler und hinsichtlich der Zuordnung der MWSt zur richtigen Buchungsperiode ist sie auch berechtigt.

    Zu diesem Zweck gibt es das Bilanzkonto "Aktive Rechnungsabgrenzung". Für den von Ihnen geschilderten Fall ist das im SKR03 das Konto 0980. Im Jahr der Rechnungsstellung buchen Sie den Anteil, der das kommende Jahr betrifft, auf dieses Konto statt auf ein Aufwandskonto. Im Folgejahr müssen Sie diese Position durch Umbuchung auf das entsprechende Aufwandskonto auflösen.

    In der GuV des aktuellen Rechnungsjahres taucht damit der Aufwand, der in das kommende Rechnungsjahr gehört, nicht auf. In der Bilanz steht der Passiva-Buchung auf Kreditor bzw. Bank die ARAP-Buchung als Aktivposten gegenüber und sorgt so für den Ausgleich der Bilanzsumme.

    ich hoffe, es einigermaßen verständlich erklärt zu haben.

    MfG
    Petra Mantsch

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    Ludwig Leijten (Bearbeitet )

    Guten Tag Frau Mantsch,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Ich hatte eigentlich erwartet, dass man das schon beim Erstellen der Rechnung angeben könnte, aber das geht dann offenbar nicht. Dann mache ich das über die Rechnungsabgrenzung.

    Zur Sicherheit noch folgende Frage:

    In unserem Fall haben wir 2020 eine Rechnung für eine Leistung, die wir erst 2021 erbringen werden, gestellt und bezahlt bekommen.

    Dann soll ich ihn doch passiv abgrenzen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ludwig Leijten

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    Büroservice Lennep

    Hallo Herr Leijten,

    pssive Rechnungsabgrenzung ist korrekt.

    Das funktioniert genauso, wie oben beschrieben, nur eben seitenverkehrt.

    Schönen Abend!

    MfG

    Petra Mantsch

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