Blogpost Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Kommentare

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    Holger Büttner (Bearbeitet )

    Sehr geehrter Herr Schicker,

     

    hier muss man den Sachverhalt genauer kennen. Sie nutzen den Steuersatz für "innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte", Ich glaube nicht das der Sachverhalte bei Ihnen so gegeben ist, das es ein Dreiecksgeschäft ist. M.E. ist dies ein ganz normaler innergemeinschaftlicher Erwerb, welcher ganz normal mit dem "IgE19" als Steuersatz gebucht werden sollte.

    Eine genaue Auskunft zu diesen Sachverhalt erbitten Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.

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